Was ist bei einem Trauerfall zu tun?

Nehmen Sie Kontakt
mit uns auf:
Zuhause verstorben? Folgende Unterlagen werden benötigt:

Bestattungen Grosskirch

Tel: 0152 32 05 22 99

Tel: 0208 74 00 77 17

24h erreichbar

Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt. Sollte der nicht erreichbar sein, bitte den Notarzt unter 112 rufen.
Der Arzt benötigt den Personalausweis des Verstorbenen, um den Totenschein ausstellen zu können.
Wenn der Arzt keine natürliche Todesursache feststellen kann,
muss die Polizei unter 110 gerufen werden.

  • Verstorben im Krankenhaus,
    Hospiz oder Heim:

Der Totenschein wird in der jeweiligen Einrichtung ausgestellt.

  • Bei ledigen Personen:
    – Geburtsurkunde
    – Personalausweis
  • Bei verheirateten Personen:
    – Heiratsurkunde
    – Familienbuchauszug (ab 1958)
    – Sterbeurkunde des Ehepartners
    – Personalausweis
  • Bei geschiedenen Personen:
    – Heiratsurkunde
    – Familienbuchauszug (ab 1958)
    – Scheidungsurteil mit Rechtsgültigkeitsvermerk
    – Personalausweis
  • Bei allen Personen:
    – Totenschein des Arztes
    – Chipkarte der Krankenversicherung
    – Rentennummer (n) / Anpassungsmitteilung
    (für die Bergbausterbekasse den letzten Kontoauszug)
    – Grabdokumente, sofern eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist
    – Bestattungsvorsorgevertrag, falls vorhanden
    – Versicherungspolicen
    – Mitgliedsbücher von Gewerkschaften / Vereinen
    – Schwerbehindertenausweis
    – Testament
    – Erbvertrag
    – Hinterlegungsschein
    (für Amtsgericht oder Notar)Falls gewünscht, persönliche Kleidung

Im Falle eines Sterbefalles erreichen Sie uns 24 Stunden täglich unter 0152 32 05 22 99…

Wir sorgen dann für alle weiteren Formalitäten rund um die anstehende Bestattung.