Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt. Sollte der nicht erreichbar sein, bitte den Notarzt unter 112 rufen.
Der Arzt benötigt den Personalausweis des Verstorbenen, um den Totenschein ausstellen zu können.
Wenn der Arzt keine natürliche Todesursache feststellen kann,
muss die Polizei unter 110 gerufen werden.
Verstorben im Krankenhaus,
Hospiz oder Heim:
Der Totenschein wird in der jeweiligen Einrichtung ausgestellt.
Bei ledigen Personen:
– Geburtsurkunde
– Personalausweis
Bei verheirateten Personen:
– Heiratsurkunde
– Familienbuchauszug (ab 1958)
– Sterbeurkunde des Ehepartners
– Personalausweis
Bei geschiedenen Personen:
– Heiratsurkunde
– Familienbuchauszug (ab 1958)
– Scheidungsurteil mit Rechtsgültigkeitsvermerk
– Personalausweis
Bei allen Personen:
– Totenschein des Arztes
– Chipkarte der Krankenversicherung
– Rentennummer (n) / Anpassungsmitteilung
(für die Bergbausterbekasse den letzten Kontoauszug)
– Grabdokumente, sofern eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist
– Bestattungsvorsorgevertrag, falls vorhanden
– Versicherungspolicen
– Mitgliedsbücher von Gewerkschaften / Vereinen
– Schwerbehindertenausweis
– Testament
– Erbvertrag
– Hinterlegungsschein
(für Amtsgericht oder Notar)Falls gewünscht, persönliche Kleidung
Im Falle eines Sterbefalles erreichen Sie uns 24 Stunden täglich unter 0152 32 05 22 99…
Wir sorgen dann für alle weiteren Formalitäten rund um die anstehende Bestattung.