Die Feuerbestattung ist die Einäscherung (Verbrennung) des Verstorbenen im Sarg und ist jederzeit möglich, wenn der Verstorbene sie zu Lebzeiten gewünscht hat. In diesem Fall ist sein Wille durch die handschriftliche Willenserklärung, datiert und unterzeichnet mit Vor- und Nachname, dokumentiert. Wenn diese Willenserklärung nicht vorliegt, können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen gegenüber unserem Bestattungsunternehmen schriftlich bekunden.
Zur Einäscherung sind Bescheinigungen vom Amtsarzt und/oder der Polizei notwendig. Nach der Einäscherung des Verstorbenen organisieren wir die Urnenbeisetzung.
Einige entscheiden sich für die Trauerfeier mit dem Sarg vor der Einäscherung. Diese findet entweder in der Friedhofskapelle, der Kirche oder in unserer eigenen Trauerhalle statt. In der Regel wird die Urne im Anschluß beigesetzt.
Wer diese doppelte seelische Belastung vermeiden möchte, der entscheidet sich trotz der größeren Zeitspanne zwischen Todesfall und Beisetzung für eine Urnenbeisetzung, die gleichzeitig als Urnentrauerfeier gestaltet wird.
URNEN KÖNNEN BEIGESETZT WERDEN:
- in Urnengräbern
- in Urnenstelen
- in Gräbern, wie sie auch bei Erdbestattungen Verwendung finden
- zur See
- in anonymen Urnenfeldern
- im Naturbegräbniswald
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